Renovierung von Büroräumen: Was ist erlaubt und was nicht?
Sie haben Büroräume für Ihr Unternehmen angemietet. Nun steht der nächste Schritt an. Sie richten Ihr neues Büro nach Ihrem eigenen Geschmack und Ihren Wünschen ein. Aber dürfen Sie Änderungen an Ihren Büroräumen vornehmen?
Änderungen am gemieteten Objekt
Wenn Sie ein Büro kaufen, können Sie Änderungen an den Räumlichkeiten vornehmen, ohne eine Genehmigung und/oder Zulassung zu benötigen. Für die Erweiterung, den (Um-)Bau oder die Renovierung des Büros von außen benötigen Sie in der Regel eine Umweltgenehmigung und müssen die Vorschriften der Bauverordnung einhalten. In diesem Fall müssen Sie sich mit Vorschriften befassen, die sich unter anderem auf Sicherheit, Gesundheit, die Umgebung und die Nachbarn beziehen. Zum Beispiel mit Bebauungsplänen, Anforderungen an das äußere Erscheinungsbild und Bauvorschriften. Alle Gebäude müssen diese Vorschriften einhalten, auch wenn keine Genehmigung erforderlich ist.
Renovierung der von Ihnen gemieteten Büroräume
Wenn Sie Büroräume mieten, haben Sie zwei Hauptpflichten: die Zahlung der Miete und die sorgfältige Nutzung der Räume. Als Mieter dürfen Sie die gemieteten Büroräume nicht mutwillig beschädigen. Auch dürfen Sie die Büroräume nicht so nutzen, dass sie schneller als üblich beschädigt werden. Als Mieter müssen Sie daher bei der Nutzung des Gebäudes die übliche Sorgfalt walten lassen.
"Änderungen dürfen nicht ohne die Zustimmung des Vermieters vorgenommen werden"
Bei der Anmietung von Büroräumen sind Sie in Ihren Möglichkeiten stärker eingeschränkt, und der Vermieter hat bereits viele Entscheidungen für Sie getroffen. Die wichtigste Regel lautet daher: Ohne die Zustimmung des Vermieters dürfen keine Änderungen vorgenommen werden. Das Gesetz geht davon aus, dass der Mieter die gemieteten Räume während der Mietzeit nicht verändern darf, es sei denn, es handelt sich um Veränderungen, die am Ende des Mietverhältnisses ohne größere Kosten rückgängig gemacht und entfernt werden können. Das Herausbrechen von Wänden, das Anbringen von Steinstreifen an der Wand, das Aufbringen von Putz an der Decke, der Einbau einer Küche, einer Zentralheizung usw. sind alles Dinge, für die der Mieter die Zustimmung des Vermieters benötigt. Die gesetzliche Regelung ist in Abschnitt 7:215 des Bürgerlichen Gesetzbuchs niedergelegt. Die Vorschrift ist semi-zwingend, es sei denn, sie betrifft die Außenseite des Büros. Für den Außenbereich ist die Vorschrift Ordnungsrecht.
Abschnitt 7:215 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs hat keine semi-zwingende Wirkung auf Änderungen und Ergänzungen an der Außenseite von gemieteten Büroräumen. Gemäß Artikel 7:215 (6) des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs kann der Vermieter dem Mieter solche Veränderungen unterbinden. Konkret bedeutet dies, dass der Vermieter in der Mietvertragsordnung bestimmte Änderungen an der Außenseite des gemieteten Büros verbieten kann, die aber für die Innenseite nicht verboten werden können.
Umbauten an einem monumentalen Bürogebäude
Im Allgemeinen benötigen Sie für jede Veränderung an Ihrem geschützten Denkmal eine Umweltgenehmigung. Bei Abrissarbeiten, Versetzung oder Umbau Ihres Denkmals müssen Sie dies zweifellos berücksichtigen. Aber auch für den Anstrich der Fassade in einer anderen Farbe oder den Austausch von historischem Glas in einem Fenster benötigen Sie eine Genehmigung. Planen Sie eine Veränderung der Innenausstattung? Für Veränderungen an denkmalwerten Bauteilen im Innenbereich, wie Stuckdecken oder historische Wandverkleidungen, ist eine Genehmigung erforderlich. Diese ist in der Amsterdamer Innenstadt ohne weiteres erhältlich.
Werbung auf dem Bürogebäude
Eignet sich das Bürogebäude, in dem Sie sich befinden, perfekt für Fassadenwerbung? Möchten Sie an dem Bürogebäude Werbung anbringen, zum Beispiel eine Plakatwand oder ein Leuchtkasten? Oder wollen Sie ein oder mehrere große, freistehende Werbeobjekte nutzen? Dann brauchen Sie in der Regel eine Umweltgenehmigung. Diese können Sie bei der Gemeinde beantragen. Handelt es sich bei dem Gebäude um ein Denkmal? Wenn ja, wird der Denkmalausschuss Ihren Antrag prüfen. In einigen Gemeinden müssen Sie für Werbung, die von der öffentlichen Straße aus sichtbar ist, auch eine Werbe- oder Prekariatssteuer entrichten.
Rauchverbot am Arbeitsplatz
Am Arbeitsplatz und in öffentlichen Gebäuden und Räumen, wie Krankenhäusern, Konzertsälen und Flughäfen, ist das Rauchen verboten. Im Büro dürfen Sie nur in separaten Raucherräumen rauchen. Der Arbeitgeber kann dafür einen Bereich einrichten, aber das ist nicht vorgeschrieben. Auch Firmenfahrzeuge sind Arbeitsstätten. Das Rauchverbot gilt daher auch für Mietautos und Lastwagen, selbst wenn niemand sie fährt. Das niederländische Amt für Lebensmittel- und Verbraucherproduktsicherheit (NVWA) überwacht die Einhaltung des Tabakgesetzes. Die Inspektoren der NVWA führen Inspektionen durch. Die NVWA tut dies in allen öffentlichen Bereichen, in denen das Rauchen verboten ist. Die Inspektoren kommen unangemeldet vorbei und können jeden Raum inspizieren.