Mein Büromietvertrag wurde stillschweigend verlängert, was nun?
Nichts ist ärgerlicher, als zu spät festzustellen, dass Ihr Büromietvertrag verlängert wurde, obwohl Sie eigentlich kündigen wollten. Trotz der Tatsache, dass sich immer mehr Unternehmen dafür entscheiden, ihre Büroflächen flexibel zu vermieten und daher monatlich oder jährlich gekündigt werden können, sprechen wir immer noch mit vielen Unternehmern, die Mietverträge haben, die von 3 bis 10 Jahren laufen. Beinhaltet dies eine stillschweigende Verlängerung, verlängert sich Ihre Mietdauer um den gleichen Zeitraum.
In diesem Artikel werden wir mehr über stillschweigend verlängerte Mietverträge für Büros und die Möglichkeiten in solchen Situationen erklären.
Behandelte Aspekte:
- ROZ-Vereinbarungen
- VPI steigt
- Kündigungsfristen
- Abbrechen und neu verhandeln
- Untervermietung und Substitution
Zu spät, um abzusagen? Sehen Sie sich Ihre Optionen hier an.
Standard-ROZ-Vereinbarungen für Büroflächen
Machen Sie keinen Fehler, der am häufigsten verwendete Standard-Mietvertrag bei der Anmietung von Büros ist der ROZ-Mietvertrag. Ein 5+5-jähriger ROZ-Mietvertrag ist hier sehr verbreitet. In diesem Fall verlängert sich ein fünfjähriger Mietvertrag automatisch um weitere fünf Jahre. Wenn Sie also vergessen zu stornieren, werden Sie für lange Zeit an denselben Büroraum gebunden sein.
Es gibt mehrere Gründe, warum Sie ein Büro kündigen möchten. Wächst Ihr Unternehmen sehr schnell oder möchten Sie schrumpfen? Dann kann eine solche Verlängerung sehr ärgerlich sein. In der Tat kann es Ihrem Unternehmen wirklich in die Quere kommen. Ein weiterer Grund kann die Erhöhung der Miete sein. Die Miete eines Büros wird in der Regel jedes Jahr auf der Grundlage des Verbraucherpreisindex (VPI) erhöht. Bei langfristigen Mietverträgen (in einem günstigen Mietermarkt) kann es daher interessant sein, in ein anderes Büro zu wechseln. Allerdings haben diese langfristigen Mietverträge oft auch eine längere Kündigungsfrist.
2. Kündigungsfristen
Die Kündigungsfristen können sehr unterschiedlich sein. Die Länge der Kündigungsfrist hängt stark von der Länge Ihres Mietvertrags ab. Mietverträge von einem Jahr oder weniger haben in der Regel eine Kündigungsfrist von 2 bis 3 Monaten, während Mietverträge von 3 Jahren in der Regel eine Kündigungsfrist von 6 bis 12 Monaten haben. Bei Mietverträgen von 5 Jahren oder länger ist es üblich, eine Kündigungsfrist von 1 Jahr vorzusehen.
Möchten Sie stornieren? Dies muss dann per Einschreiben an den Eigentümer, Mieter oder Vermieter erfolgen. Die Rechtsprechung hat auch gezeigt, dass auch eine Kündigung per E-Mail ausreichen kann. Wir empfehlen Ihnen jedoch immer, per Einschreiben zu kündigen. Dann gibt es keinen Zweifel daran.
3. Kündigen Sie den Mietvertrag zur Neuverhandlung Ihres Büros
Es besteht die Möglichkeit, dass Sie Ihren Mietvertrag verlängern möchten, aber mit dem Vermieter in Verhandlungen treten möchten. Zum Beispiel über die Miete und andere Konditionen. In einem solchen Fall können Sie den Mietvertrag Ihres Büros kündigen und den Vermieter bitten, einen Vorschlag zu unterbreiten. Dann werden Sie zumindest pünktlich mit der Stornierung sein, falls Sie es nicht schaffen können.
Bitte beachten Sie, dass auch bei dieser Art des Handelns eine Gefahr besteht. Der Vermieter ist nun nicht mehr an Sie und Ihr Unternehmen gebunden. In diesem Fall kann er wählen, ob er Ihre Stornierung akzeptiert und die Büroräume an eine andere Partei vermietet. Deshalb empfehlen wir immer, dass Sie rechtzeitig mit dem Vermieter sprechen, lange vor Ihrer Kündigungsfrist, wie lang sie auch sein mag. Wenn Sie feststellen, dass Sie sich nicht mit dem Vermieter einigen können, haben Sie immer noch die Möglichkeit zu stornieren und Sie haben auch Zeit, einen anderen Büroraum zu finden.
Sind Sie zu spät? Seien Sie versichert, es gibt eine Reihe von Optionen zu berücksichtigen.
4. Stillschweigende Verlängerung des Mietvertrages, was ist, wenn Sie mit der Stornierung in Verzug sind?
Obwohl es natürlich sehr ärgerlich ist, wenn Sie zu spät sind, um den Mietvertrag Ihres Büros zu kündigen, bedeutet dies nicht unbedingt das Ende Ihres Unternehmens. Es gibt noch eine Reihe von Wegen, die Sie gehen können. Überzeugen Sie den Vermieter oder fechten Sie die Erweiterung vor Gericht an, untervermieten Sie das Büro oder organisieren Sie einen Ersatz.
Überzeugen Sie den Vermieter oder fechten Sie die Verlängerung vor Gericht an
Sind Sie nur (ein paar Tage) zu spät mit der Stornierung? Dann können Sie auf den Vermieter zugehen und auf Nachsicht hoffen. Das ist natürlich nicht zu seinem Vorteil, aber in einigen Fällen werden sie nicht unwillig sein, dies zu tun. Kann es sein, dass sie bereits Parteien haben, die ins Büro einziehen möchten, dann ist es natürlich sinnlos, den Mietvertrag Ihres Unternehmens zu verlängern.
Entscheidet sich der Vermieter doch für eine Verlängerung des Mietvertrages? Dann können Sie rechtliche Schritte in Betracht ziehen. Dies ist jedoch ein sehr unsicherer Schritt und funktioniert in der Regel nicht zu Gunsten des Mieters. Nur in wenigen Ausnahmen kann dies positiv enden und deshalb raten wir auch von dieser Route ab.
Untervermietung des Büros
Wenn Sie zu spät kündigen und mit dem Mietvertrag "feststecken", gibt es keinen Grund zur Sorge. In den Großstädten wie Amsterdam, Rotterdam und Utrecht ist die Nachfrage nach Büroflächen so groß, dass immer eine Lösung gefunden werden kann. Sie können wählen, ob Sie die Büroräume untervermieten möchten. Dies ist in den meisten Mietverträgen enthalten. Ist das nicht so? Dann müssen Sie zuerst die Erlaubnis des Vermieters einholen. Wir empfehlen Ihnen, sich immer mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen, damit er weiß, was los ist.
Haben Sie eine Partei gefunden, die die Büroräume untervermieten möchte? Dann muss es noch vom Vermieter genehmigt werden. Lesen Sie hier mehr über die Untervermietung von Büros . Die Untervermietung ist jedoch nicht die einzige Lösung. Wenn Sie den Mietvertrag selbst loswerden möchten, können Sie auch eine Firma finden, die sie für Sie übernimmt.
Einen Mietvertrag übernehmen / ersetzen lassen
In einigen Fällen ist es möglich, den Mietvertrag von einem anderen Unternehmen übernehmen zu lassen. Dies wird auch als Substitution bezeichnet. Die Möglichkeit, dies zu tun, muss dann in den Mietvertrag aufgenommen werden, andernfalls muss der Antrag schriftlich an den Vermieter gerichtet werden. Der neue Mieter muss immer zuerst vom Vermieter genehmigt werden.
Brauchen Sie Hilfe?
Unsere Spezialisten sind immer bereit, Ihnen zu helfen. Gerne besprechen wir alle Optionen und können Ihnen auch bei der Vermietung der Büroräume behilflich sein. Sind auch Sie auf der Suche nach einem neuen Büro? Darin sind wir auch sehr gut!